Die Zweite Fremdsprache
Um die Allgemeine Hochschulreife zu erhalten, muss man zwei Fremdsprachen gelernt haben.
Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen mindestens eine gelernte Fremdsprache der Sekundarstufe I durchgehend in der Oberstufe belegen.
Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen haben, müssen in unserer Oberstufe Latein oder Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache belegen; diese wird mit 5 Wochenstunden unterrichtet, zählt aber als Grundfach. Außerdem müssen sie ihre (einzige) Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 beibehalten.
Christian Rosenthal, MSS-Leitung