Schülerbeförderung

"Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein."

(Webseite der Stadt Mainz)

Den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten finden Sie hier auf den Seiten der Stadt Mainz.

Weitere Fragen stellen Sie bitte NICHT an das Sekretariat sondern an die Stadt Mainz direkt, da die Schulen die Schülerbeförderung nur bis Klassenstufe 10 abwickeln!