Unsere Aufgaben
lt. Schulgesetz : Anhören, Benehmen und Einvernehmen
- Anhören: bedeutet die Schulleitung informiert den SEB, der sich dazu äußern kann, aber kein Veto hat
- Benehmen: bedeutet ein qualifiziertes Anhören mit Erörterung der Pro- und Contra-Seite
- Einvernehmen: bedeutet nach der Diskussion über Pro- und Contra wird eine gemeinsame Entscheidung mit der Schulleitung getroffen
Standard-Themen für den SEB:
- wie viele Anmeldungen
- wie viele Klassen werden gebildet
- Kriterien der Klassenbildung
- wie viele Lehrerstunden stehen der Schule rechnerisch zu, wie viele erhält sie tatsächlich
- wird die Stundentafel erfüllt
- wie werden Überschüsse bzw. Mangel verteilt
- wie wird die Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen pro Jahrgangsstufe sichergestellt
Der SEB entsendet Mitglieder zu folgenden Gremien :
- Gesamtkonferenz
- Schulausschuss
- Schulscharfe Ausschreibung
- Schulbuchausschuss
Der SEB kann nach Zustimmung durch die Schüler an den mündlichen Abi-Prüfungen teilnehmen, nicht jedoch an Noten-, Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen.
SEB-Sitzungen:
- mind. 2 pro Schuljahr (in der Regel trifft sich der SEB monatlich)
- Einladungsfrist 2 Wochen
- Sitzungsort – die Schule
- Schulleitung nimmt grundsätzlich teil
- Schulelternsprecher stimmt den Termin mit der Schulleitung ab
- Tagesordnung – diese sollte grundsätzlich beinhalten:
- Begrüßung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Beschuss über die Tagesordnung
- Genehmigung des letzten Protokolls
- Berichte zum Stand früherer besprochener bzw. beschlossener Punkte
- Berichte über Konferenzteilnahmen etc.
In jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, entweder durch einen bestimmten Schriftführer oder reihum. Dieses Protokoll kann an alle Klassenelternsprecher verteilt werden, so wird die Arbeit bzw. die Themen des SEB transparent. Die Vervielfältigung und Verteilung erfolgt durch die Schule. Hier ist die Geheimhaltung bzw. Vertraulichkeit der Infos zu beachten.
Zur SEB-Sitzung dürfen Gäste eingeladen werden. (es bedarf nicht der Genehmigung der Schulleitung)
Was der SEB darüber hinaus tun kann:
- aktiv neue Wege gehen, um aufzuklären, um zu bewegen und Erfolge zu erzielen
- Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler organisieren, z. B. zum Thema Rechte und Pflichten der Eltern – denn wer aufgeklärt ist, kann besser mitreden
- mit dem Förderverein sich gemeinsam um zusätzliche staatliche und private Fördermittel zu kümmern – denn eine gute Ausstattung fördert den Lernerfolg unserer Kinder
- für den Informationsaustausch unter den Eltern sorgen und mit Rat und Tat zur Seite stehen – denn wir stehen für Offenheit und Transparenz
- den Kontakt zu den politischen Entscheidungsträgern und Schulbehörden pflegen – denn wir wollen die Interessen unserer Schule optimal vertreten
Die Mitglieder des SEB bekleiden ein öffentliches Ehrenamt. Sie sind damit in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Körperschäden unfallversichert und haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie unter: Landesrecht SEB